Abrechnung von Mietgeräten ( Mietbedingungen )
Die Abrechnung für Mietgeräte erfolgt nach der derzeit gültigen Mietpreisliste, bei der eine
6 - Tagewoche, bei einschichtigem Betrieb (max. 6 Std. pro Schicht) zur Preiskalkulation zugrundegelegt ist.
Die Berechnung erfolgt vom Tag der Abholung bis zum Tag der Rücklieferung, je einschließlich. Ausgenommen sind Sonn-
und Feiertage (wenn an denselben nicht gearbeitet wird). Bei mehrschichtigem Betrieb erfolgen entsprechende Aufschläge.
Öl, Kraftstoff bzw. Betriebsstrom gehen zu Lasten der Mieters.
Die Abholung und Rücklieferung ist vom Mieter auf eigene Gefahr und Rechnung durchzuführen.
Eventuell entstehende Schäden, durch den Transport oder auf der Baustelle, gehen voll zu Lasten des Mieters sowie
Schäden bzw. Reparaturen, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen. Deshalb täglich Ölstandskontrolle
durchführen. Nur sauberen Kraftstoff auffüllen. Bei hohem Staubanfall Luftfilter reinigen. Bei Bohr-
oder Sandstrahlarbeiten Kompressor nicht in Flugstaub stellen. Angemietete Druckluftgeräte etc.
laufend schmieren.
Die Rücklieferung der Geräte muss stets in gereinigtem, ordnungsgemäßen Zustand, frei Hirschlanden, erfolgen.
Sämtliche Mietrechnungen und damit zusammenhängende Berechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto
zahlbar, ohne jegliche Abzüge. Die jeweils als Vorkasse geleisteten Beträge werden erst bei der Endabrechnung
ausgewiesen.
Mit der Unterzeichnung des ausgestellten Lieferscheins durch Sie oder den durch Sie Beauftragten, erkennen Sie
für die aufgeschriebenen und abgeholten Geräte unsere vorstehenden Mietbedingungen in vollem Unfang an.
Kompressor-Zentrale
Ditz.-Hirschlanden